Arbeitsrecht

Das Arbeitsrecht ist ein Arbeitnehmerschutzrecht. Der Schutzgedanke rührt aus der einfachen Grunderkenntnis, dass der Arbeitnehmer nur seine Arbeitskraft einsetzten kann, um seine Existenz zu sichern. Soweit das Eingehen eines Arbeitsverhältnisses die Sicherung der Existenz bedeutet, stellt gerade der Verlust des Arbeitsplatzes in der Regel eine Existenzgefährdung dar.
Hinzu kommt, dass das Arbeitsrecht kein in sich geschlossenes Rechtsgebiet ist. Die einzelnen Regelungen finden sich in einer Vielzahl von Gesetzen und Normen. Betrachtet man nur die Gesetzesänderungen der letzten Jahre (z. B. Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz, 2006; Entgelttransparenzgesetz, 2017; Nachweisgesetz, 2022), wird es einem Arbeitnehmer nahezu unmöglich sein, in der jeweiligen Situation richtig zu reagieren.

Unsere auf Arbeitsrecht spezialisierten Anwälte kennen die Antworten auf Fragen nach dem Verhalten bei einer Kündigung, dem Kündigungsschutz sowie dem Erheben einer Kündigungsschutzklage. Er berät über die Möglichkeiten zur Zahlung einer Abfindung sowie bei Fragen zu einer erteilten Abmahnung oder der Überprüfung eines Arbeitszeugnisses.

Nicht minder wichtig ist im Zusammenhang mit der Beendigung des Arbeitsverhältnisses der Anspruch auf Arbeitslosengeld (SGB III) sowie die Vermeidung einer Sperrzeit oder das Ruhen des Anspruchs auf Arbeitslosengeld. Das Recht schwerbehinderter Menschen (SGB IX) sowie das Vorliegen einer Erwerbsminderung (SGB VI) und der Anspruch auf eine Erwerbsminderungsrente runden das Portfolio ab.
Unsere Rechtsanwälte mit dem Schwerpunkt Arbeitsrecht helfen durch umfassende Beratung und im Streitfall durch Unterstützung bei der gerichtlichen Sicherung der Arbeitnehmerrechte.

Betriebsverfassungsrecht

Das Betriebsverfassungsrecht regelt die Zusammenarbeit zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat, um die Mitbestimmungsrechte der Arbeitnehmer zu gewährleisten und ihre Interessen zu vertreten. Die wichtigste Rechtsgrundlage ist das Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG), das unter anderem Informations-, Beratungs- und Zustimmungsverweigerungsrechte vorsieht.
Ziel ist es, einen gerechten Ausgleich zwischen den Interessen des Unternehmens und denen der Arbeitnehmer zu schaffen. Bindeglied zwischen Arbeitnehmern und Unternehmen ist der Betriebsrat. Der Betriebsrat hat Mitbestimmungsrechte in verschiedenen Bereichen, darunter:

  • Soziale Angelegenheiten (z. B. Arbeitszeiten, Urlaubsregelungen, Arbeitszeiterfassung).
  • Personelle Angelegenheiten (z. B. Kündigungen).
  • Wirtschaftliche Angelegenheiten (z. B. betriebliche Umstrukturierungen, Interessenausgleich, Sozialplan).

Die anwaltliche Beratung erfolgt im Bereichch der Gestaltung und Mitwirkung beim Abschluss von Betriebsvereinbarungen, die Gestaltung und Mitwirkung bei Interessenausgleich und Sozialplänen sowie dem Führen von Beschlussverfahren nach dem Betriebsverfassungsrecht.

Ansprechpartner:

Rechtsanwalt Christoph Bernshausen

Tätigkeitsschwerpunkt Arbeitsrecht

Rechtsanwalt Dr. Bernd Roos

Tätigkeitsschwerpunkt Arbeits- & Betriebs­verfassungsrecht