Ihr Notar in Siegen
Die Tätigkeit des Notars
Der Notar ist ein unabhängiger Träger eines öffentlichen Amtes. Seine Aufgabe besteht darin, rechtlich bedeutsame Vorgänge neutral, zuverlässig und rechtssicher zu begleiten. Dabei steht er allen Beteiligten gleichermaßen zur Seite und ist zur Unparteilichkeit verpflichtet. Ziel seiner Tätigkeit ist es, Rechtsklarheit zu schaffen, Streit zu vermeiden und die Beteiligten vor rechtlichen Nachteilen zu schützen.
Herr Notar Björn Alexander Lange unterstützt Sie bei der rechtssicheren Gestaltung und Umsetzung wichtiger privater und unternehmerischer Vorhaben.
Aufgaben und Verantwortungsbereich
Zu den zentralen Aufgaben des Notars gehört die rechtliche Beratung und Belehrung der Beteiligten. Er klärt über die rechtlichen Folgen von Erklärungen und Verträgen auf, gestaltet Urkunden rechtssicher und sorgt dafür, dass gesetzliche Vorgaben eingehalten werden. Der Notar stellt außerdem sicher, dass der erklärte Wille der Beteiligten eindeutig, vollständig und rechtlich wirksam festgehalten wird.
Ein weiterer wesentlicher Bestandteil der Tätigkeit ist die Beurkundung von Verträgen und Erklärungen. Durch die Beurkundung erhalten diese eine besondere rechtliche Qualität und Beweiskraft. Darüber hinaus übernimmt der Notar die Beglaubigung von Unterschriften und Abschriften sowie die Verwahrung wichtiger Dokumente und Vermögenswerte.
Durch diese Tätigkeit trägt der Notar zur vorsorgenden Rechtspflege bei und hilft, spätere rechtliche Auseinandersetzungen zu vermeiden.
Vertrauen und Rechtssicherheit
Durch seine fachliche Kompetenz, seine Neutralität und die Bindung an Recht und Gesetz bietet der Notar den Beteiligten ein hohes Maß an Sicherheit. Seine Tätigkeit dient der vorsorgenden Rechtspflege und trägt dazu bei, rechtliche Konflikte frühzeitig zu vermeiden und dauerhafte, tragfähige Lösungen zu schaffen.
Herr Notar Björn Alexander Lange steht Ihnen mit fachlicher Erfahrung, Sorgfalt und Neutralität zur Seite – für klare Regelungen und nachhaltige rechtliche Sicherheit.
Björn Alexander Lange
Rechtsanwalt und Notar
Bereiche notarieller Tätigkeit
Die Tätigkeit des Notars erstreckt sich über zahlreiche Rechtsgebiete. Dazu zählen insbesondere:
Immobilienrecht
Im Immobilienrecht begleitet Sie der Notar bei sämtlichen rechtlich relevanten Vorgängen rund um Grundstücke und Immobilien. Dazu zählen insbesondere:
- Entwurf, Beratung und Beurkundung von Kauf- und Übertragungsverträgen über Grundstücke, Eigentumswohnungen und Teileigentum
- rechtliche Gestaltung von Schenkungen, Tauschverträgen und Übertragungen im Familienkreis
- Bestellung, Änderung und Löschung von Grundschulden, Hypotheken und Dienstbarkeiten
- Begleitung von Bauträger- und Projektentwicklungsverträgen
- rechtliche Abwicklung des gesamten Vollzugs, insbesondere Eintragungen im Grundbuch
Der Notar stellt sicher, dass Eigentumsübertragungen klar geregelt, Zahlungsabläufe abgesichert und alle Beteiligten rechtlich geschützt sind.
Familienrecht
Im Familienrecht unterstützt der Notar Sie bei der rechtssicheren Gestaltung persönlicher Lebensentscheidungen. Dazu gehören:
- Erstellung und Beurkundung von Eheverträgen vor und während der Ehe
- Gestaltung von Vereinbarungen zum Güterstand (Gütertrennung, Gütergemeinschaft oder Zugewinngemeinschaft)
- rechtliche Ausgestaltung von Trennungs- und Scheidungsfolgenvereinbarungen
- Regelungen zu Unterhalt, Vermögensauseinandersetzung und Versorgungsausgleich
- Vereinbarungen für nichteheliche Lebensgemeinschaften
Der Notar sorgt dafür, dass individuelle Lebenssituationen berücksichtigt und klare, rechtlich wirksame Regelungen getroffen werden.
Erbrecht
Im Erbrecht steht die vorausschauende Planung im Vordergrund. Der Notar begleitet Sie unter anderem bei:
- Errichtung von Testamenten und Erbverträgen
- Gestaltung von Regelungen zur Vermögens- und Unternehmensnachfolge
- Absicherung von Ehepartnern, Kindern und weiteren Angehörigen
- Beurkundung von Erbverzichts- und Pflichtteilsverzichtsvereinbarungen
- Unterstützung bei der Abwicklung von Erbfällen, etwa durch Erbscheinsanträge
Ziel ist es, Ihren letzten Willen klar und rechtssicher festzuhalten und spätere Streitigkeiten unter Erben zu vermeiden.
Gesellschaftsrecht
Im Gesellschaftsrecht begleitet der Notar unternehmerische Entscheidungen in allen Phasen eines Unternehmens. Dazu zählen:
- Gründung von Gesellschaften, insbesondere GmbH und Personengesellschaften
- Gestaltung und Beurkundung von Gesellschaftsverträgen und Satzungsänderungen
- Bestellung und Abberufung von Geschäftsführern
- Übertragung von Geschäftsanteilen sowie Gesellschafterwechsel
- Umwandlungen, Verschmelzungen und andere Strukturmaßnahmen
- Beendigung und Liquidation von Gesellschaften
Der Notar sorgt für rechtssichere Abläufe und die ordnungsgemäße Eintragung in die zuständigen Register.
Vorsorge und Betreuung
Durch rechtzeitige Vorsorge können Sie selbst bestimmen, wer für Sie handelt, wenn Sie dazu nicht mehr in der Lage sind. Der Notar unterstützt Sie bei:
- Erstellung von General- und Vorsorgevollmachten
- Beurkundung von Patientenverfügungen
- Gestaltung von Betreuungsverfügungen
- rechtlicher Abstimmung von Vorsorge- und Vermögensregelungen
Ziel ist es, Ihren letzten Willen klar und rechtssicher festzuhalten und spätere Streitigkeiten unter Erben zu vermeiden.
Online-Formulare
Wir möchten Ihr Anliegen schnell und rechtssicher umsetzen. Hierfür benötigen wir einige Angaben von Ihnen. Nutzen Sie hierfür am besten unsere Formulare. Dadurch ist sichergestellt, dass wir alle erforderlichen Daten erhalten. Offene Fragen können wir gerne telefonisch oder in einem Besprechungstermin klären.

