Bau- und Architektenrecht

Das Bau- und Architektenrecht ist ein komplexes Rechtsgebiet, das sowohl Bauherren, Handwerksbetriebe, Bauunternehmen als auch Architekt:innen betrifft. Es regelt alle rechtlichen Fragen rund um Planung, Vergabe, Ausführung und Abrechnung von Bauleistungen. Konflikte entstehen oft dort, wo viel Geld, Zeitdruck und technische Details aufeinandertreffen. Wir sorgen dafür, dass Sie in jeder Phase Ihres Bauprojekts rechtlich abgesichert sind.

Werklohn- und Honoraransprüche – klare Regelungen schaffen

Wir beraten und vertreten Sie bei der Durchsetzung oder Abwehr von Werklohn- und Honoraransprüchen. Egal, ob es um offene Forderungen von Bauunternehmen, Nachträge oder strittige Abschlagszahlungen geht: Wir prüfen Verträge und Rechnungen, setzen Ansprüche konsequent durch und helfen, langwierige Streitigkeiten zu vermeiden.

Mängel an Bau- und Architektenleistungen – Ihre Rechte durchsetzen

Baumängel oder Planungsfehler können erhebliche Kosten verursachen. Wir unterstützen Sie bei der Mängelrüge, bei der Durchsetzung von Nachbesserungsansprüchen oder Schadenersatzforderungen und vertreten Ihre Interessen sowohl außergerichtlich als auch vor Gericht.

Bauvertragsrecht – Verträge prüfen und gestalten

Ein rechtssicherer Vertrag ist die beste Grundlage für ein erfolgreiches Bauprojekt. Wir prüfen und gestalten Bau- und Architektenverträge, beraten zu VOB/B- und BGB-Verträgen und begleiten Sie bei Verhandlungen. Unser Ziel ist es, Risiken zu minimieren und Ihre Position von Anfang an zu stärken.

Praxisnahe Beratung und Vertretung – für alle Beteiligten

Ob Bauherr, Architektin, Ingenieur, Handwerksbetrieb oder Subunternehmer – wir bieten Ihnen praxisnahe Beratung und engagierte Vertretung. So erhalten Sie rechtliche Klarheit und Sicherheit bei allen Fragen rund um das Bau- und Architektenrecht.

Ansprechpartner:

Rechtsanwalt Björn Alexander Lange

Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht