Versicherungsrecht

Das Versicherungsrecht regelt die Rechte und Pflichten von Versicherungsnehmer:innen und Versicherern. Es betrifft sowohl private als auch gewerbliche Versicherungen – von der Schadensmeldung bis zur Leistungsprüfung. Kommt es zum Streit über Zahlungen oder Vertragsbedingungen, ist eine fundierte rechtliche Unterstützung besonders wichtig.

Ansprüche aus Versicherungsverträgen geltend machen

Wir beraten und vertreten Sie bei der Durchsetzung von Ansprüchen gegenüber Versicherungen. Ob es um ausstehende Leistungen, gekürzte Zahlungen oder die Ablehnung eines Schadens geht: Wir prüfen Ihren Vertrag und Ihre Unterlagen und setzen Ihre berechtigten Forderungen konsequent durch – außergerichtlich und vor Gericht.

Sach- und Personenversicherungen – von Hausrat bis Berufsunfähigkeit

Unser Schwerpunkt liegt sowohl auf Sachversicherungen (z. B. Hausrat-, Gebäude- oder Kfz-Versicherung) als auch auf Personenversicherungen wie Lebens-, Unfall- oder Berufsunfähigkeitsversicherungen. Wir klären Sie über Ihre Rechte auf, begleiten Sie im Leistungsfall und unterstützen Sie bei Problemen mit der Versicherungsgesellschaft.

Vertragsprüfung und Beratung – Sicherheit vor dem Schadensfall

Nicht nur im Leistungsfall, auch schon beim Abschluss von Versicherungen kann eine Beratung sinnvoll sein. Wir prüfen Versicherungsbedingungen, helfen bei der Auswahl passender Produkte und zeigen Ihnen, welche Rechte und Pflichten Sie als Versicherungsnehmer:in haben.

Praxisnahe und engagierte Vertretung

Ob private Haftpflicht, Berufsunfähigkeitsversicherung oder komplexe Firmenpolicen – wir setzen uns dafür ein, dass Sie die Leistungen erhalten, auf die Sie Anspruch haben. Dabei legen wir Wert auf eine klare, verständliche Beratung und eine effektive Vertretung Ihrer Interessen.

Ansprechpartner:

Rechtsanwalt Björn Alexander Lange

Fachanwalt für Versicherungsrecht